RS OGH 1976/4/7 1Ob568/76, 5Ob647/77, 2Ob685/86, 6Ob114/09x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1976
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Norm

ABGB §1346 B
ABGB §1347
ABGB §1406

Rechtssatz

Meint eine Seite Bürgschaft, die andere Schuldbeitritt, so ist, gleichgültig, welche Partei das eine oder das andere meinte, immer nur ein Bürgschaftsvertrag anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032190

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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