Norm
ABGB §140 AdRechtssatz
Der Unterhaltsanspruch der Kinder kann nicht verwirkt werden. Es könnte nur eine Beschränkung des gesetzlichen Unterhaltes des Kindes auf das Maß des notdürftigen Unterhalts eintreten, wenn das Kind eine Handlung begeht, die die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0047504Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2021