Norm
StGB §164Rechtssatz
Die Aufforderung an den Dieb, das Diebsgut wieder abzuholen, beendet nicht den Zustand des Ansichbringens und Verheimlichens, und entspricht nicht den Erfordernis der Schadensgutmachung an den Verletzten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094900Dokumentnummer
JJR_19760408_OGH0002_0090OS00163_7500000_001