Norm
ABGB §986 ARechtssatz
Zur Auslegung einer an einen Wertsicherungsmaßstab gebundenen Wertsicherungsklausel mit Mindestschwankungsklausel (Schwellwertklausel): Wird vereinbart, daß Schwankungen in der Höhe von fünf Prozent auf oder ab bis zur Erreichung dieser fünf prozentigen Änderung unberücksichtigt bleiben, so ist nicht ab dem Erreichen des Schwellwerts laufend an den Index anzupassen, sondern die neuerliche Anpassung erst nach dem abermaligen Überschreiten des - auf der Grundlage des nun erhöhten Betrages zu berechnenden - Schwellwertes vorzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
%European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019156Dokumentnummer
JJR_19760427_OGH0002_0050OB00553_7600000_001