Norm
UWG §3 Abs1Rechtssatz
Die Haftungsbeschränkungen des § 3 Abs 1 UWG gelten nicht nur bei "zur Irreführung geeigneten Angaben" im Sinne des § 2 UWG, sondern auch für alle anderen wahrheitswidrigen oder sonst zur Irreführung geeigneten Zeitungsinserate.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0078604Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012