Norm
StGB §15 C2Rechtssatz
Beim Beherbergungsvertrag kommt vollendeter Betrug insoweit nicht in Betracht, als dem Quartiergeber vom Gast beim Verlassen des Quartiers Wertgegenstände übergeben werden und dadurch bis zur Höhe des in angemessener Frist realisierbaren Wertes jener Gegenstände ein Vermögensschaden nicht entstand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090751Dokumentnummer
JJR_19760428_OGH0002_0110OS00045_7600000_001