RS OGH 1976/4/28 11Os45/76, 12Os168/80, 12Os112/83

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Veröffentlicht am 28.04.1976
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Norm

StGB §15 C2
StGB §146 C3

Rechtssatz

Beim Beherbergungsvertrag kommt vollendeter Betrug insoweit nicht in Betracht, als dem Quartiergeber vom Gast beim Verlassen des Quartiers Wertgegenstände übergeben werden und dadurch bis zur Höhe des in angemessener Frist realisierbaren Wertes jener Gegenstände ein Vermögensschaden nicht entstand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090751

Dokumentnummer

JJR_19760428_OGH0002_0110OS00045_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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