RS OGH 1976/5/7 2Ob516/76, 3Ob152/16y, 3Ob86/16t, 7Ob181/17v

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Veröffentlicht am 07.05.1976
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Norm

EheG §74

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 74 EheG vorliegt, ist auch das Verhalten des ehemaligen Ehegatten zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0057392

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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