RS OGH 1976/5/14 11Os41/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1976
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Norm

StGB §130
StGB §262 Bb
StPO §281 Abs1 Z8 A

Rechtssatz

Durch die über die rechtliche Würdigung in der Anklage hinaus vorgenommene Beurteilung der inkriminierten Diebstähle (eines laut Anklage beschäftigungslosen und von der Verwertung der Beute aus wiederholten Diebstählen lebenden Angeklagten) als gewerbsmäßig wird der durch die Anklage gegebene Rahmen nicht überschritten.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 41/76
    Entscheidungstext OGH 14.05.1976 11 Os 41/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094499

Dokumentnummer

JJR_19760514_OGH0002_0110OS00041_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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