RS OGH 1976/5/18 3Ob22/76, 3Ob32/84

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Veröffentlicht am 18.05.1976
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Norm

EO §7 C
EO §7 Da

Rechtssatz

Wird die Forderung erst durch Terminverlust infolge erfolgsloser qualifizierter Mahnung fällig, ist diese im Exekutionsantrag iS § 7 Abs 2 EO nachzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 22/76
    Entscheidungstext OGH 18.05.1976 3 Ob 22/76
  • 3 Ob 32/84
    Entscheidungstext OGH 11.04.1984 3 Ob 32/84
    Vgl auch; Beisatz: Geht es jedoch nur um einen allein durch Verzug mit mehreren Raten ohne Mahnung bewirkten Terminverlust und um das dadurch herbeigeführte Wiederaufleben der höheren Forderung, liegen Umstände vor, die nach § 7 Abs 2 EO weder besonders zu behaupten noch zu beweisen sind. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001097

Dokumentnummer

JJR_19760518_OGH0002_0030OB00022_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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