Norm
ABGB §1153 ARechtssatz
Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers besteht grundsätzlich auch nach Ausspruch einer Kündigung während der Kündigungsfrist. In dieser Zeit ist eine Freistellung nach den Willen des Arbeitnehmers nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen das gebieten.
Schlagworte
*D*, DienstnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104235Dokumentnummer
JJR_19760520_AUSL000_002AZR00202_7500000_001