Norm
GBG §9Rechtssatz
Zur Wirkung unterbliebender Ersichtlichmachung der Eintragung im Almbuch und Weidebuch und der Einverleibung des Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes auf Parzellen, wenn im nämlichen Grundbuchskörper Parzellen durch Teilung der belasteten Parzellen neu gebildet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0060296Dokumentnummer
JJR_19760525_OGH0002_0050OB00009_7600000_003