Norm
StGB §1 Abs2Rechtssatz
§ 24 Abs 2 StGB ist in seiner Günstigkeit und seinen Auswirkungen für den Betroffenen der Bestimmung des § 4 ArbHG gleichwertig, weshalb das Fehlen der Möglichkeit einer bedingten Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt nach § 23 StGB nicht eine nach § 1 Abs 2 StGB verbotene Schlechterstellung bewirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089021Dokumentnummer
JJR_19760525_OGH0002_0120OS00029_7600000_001