Norm
AnfO §12Rechtssatz
In das Begehren ist auch die Forderung (nach Kapital, Zinsen und Kosten) aufzunehmen, zu deren Hereinbringung die Anfechtung vorgenommen und die Exekution geduldet werden soll. Die bloße Anführung der Forderung in der Klagserzählung genügt dem Erfordernis des § 12 AnfO für den Inhalt der Anfechtungsklage nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0037487Dokumentnummer
JJR_19760525_OGH0002_0040OB00516_7600000_001