RS OGH 1976/5/25 5Ob600/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1976
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Norm

ABGB §163 E
FamRAnglV §6
UeKindG ArtV
ZPO §506 Z2 C6

Rechtssatz

Das Berufungsverfahren bleibt infolge Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz mangelhaft, wenn das Erstgericht seine Feststellung über das Nichtvorliegen eines anderweiten Geschlechtsverkehrs ausschließlich auf die Aussage der Kindesmutter gegründet hat und das Berufungsgericht - entgegen einer entsprechenden im Berufungsverfahren erhobenen Rüge - einen angeblichen Mehrverkehrer sowie den Bestreitungskläger nicht vernommen hat, mag auch auf die Vernehmung des Zeugens in erster Instanz verzichtet worden sein.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 600/76
    Entscheidungstext OGH 25.05.1976 5 Ob 600/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0048460

Dokumentnummer

JJR_19760525_OGH0002_0050OB00600_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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