Norm
ABGB §91 C3bRechtssatz
§ 97 ABGB idF BGBl 1975/412 ist auf den Schutz des Wohnbedürfnisses des einen Ehegatten vor nachteiligen Maßnahmen des verfügungsberechtigten anderen Ehegatten gerichtet, wobei es keinen Unterschied machen kann, ob der andere Ehegatte Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mitglied einer Genossenschaft oder Mieter ist; doch ist durch die Änderung des § 91 ABGB und die durch das Bundesgesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe geschaffene Rechtslage eine Räumungsklage nicht schlechthin ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0047318Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2020