RS OGH 1976/6/1 13Os13/76, 10Os61/77, 10Os64/77, 10Os123/78, 12Os156/79, 13Os142/80, 11Os81/84, 13Os

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1976
beobachten
merken

Norm

StGB §153

Rechtssatz

Der Machthaber hat dem Machtgeber den größtmöglichen Nutzen zu verschaffen, weshalb jedes den Interessen des Vertretenen abträgliche Verhalten des Machthabers Missbrauch ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094918

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten