Norm
ZPO §160 Abs1Rechtssatz
In der Vorlage bloß der Revisionsbeantwortung und der neuen Vollmacht kann kein den Erfordernissen des § 164 ZPO entsprechender Antrag auf Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens erblickt werden. Das Verfahren ist daher weiterhin unterbrochen (vgl S 45/19, 8 Ob 30/73 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0037177Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2018