Norm
StPO §270 Abs2 Z5Rechtssatz
Das Gericht hat auch zu begründen, warum es einem zunächst abgelegten, in der Folge aber widerrufenen Geständnis mehr glaube, als dem späteren Widerruf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098691Dokumentnummer
JJR_19760609_OGH0002_0100OS00043_7600000_001