Norm
StGB §28 BbRechtssatz
Konkurrenz zwischen erpresserischer Entführung nach § 102 Abs 2 Z 2 StGB und Nötigung oder gefährlicher Bedrohung jener Personen, die der Täter entführt oder deren er sich sonst bemächtigt hat, ausgeschlossen bei unmittelbarer sachlichem Zusammenhang dieser Handlung mit der Ausführung der erpresserischen Entführung; es liegt vielmehr Gesetzeskonkurrenz vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090795Dokumentnummer
JJR_19760609_OGH0002_0090OS00023_7600000_002