Norm
StGB §17Rechtssatz
Der Ausspruch, ob die strafbare Handlung ein Verbrechen oder Vergehen ist, ist nur deklaratorische Deliktsbezeichnung. Eine diesbezügliche Falschbezeichnung stellt keine Urteilsnichtigkeit dar und ist sanktionslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089903Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.06.2016