Norm
EFZG §2Rechtssatz
Der Beginn eines neuen Arbeitsjahres begründet keinen neuerlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsverhinderung durch Unglücksfall oder Berufskrankheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0058468Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012