Norm
AngG §20 I4Rechtssatz
Wird ein Angestellter, der zunächst selbst gekündigt hat, während der Kündigungsfrist ungerechtfertigt entlassen, so gebührt die Kündigungsentschädigung nur bis zu dem Tag, an welchem das Dienstverhältnis auf Grund der vorangegangenen Kündigung durch Zeitablauf geendet hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auflösung, Höhe, Bemessung, Berechnung, Frist, Anspruch, AnsprücheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0028446Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015