Norm
GmbHG §18Rechtssatz
Bei Führung der Geschäfte der Gesellschaft im Innenverhältnis ist für den Fall einer kollektiven Geschäftsführungsbefugnis die Zustimmung der anderen kollektiven Geschäftsführer immer dann anzunehmen, wenn diese keinen Widerspruch erhoben haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0059783Dokumentnummer
JJR_19760615_OGH0002_0040OB00048_7600000_003