Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Unvorhergesehene und erhebliche nachträgliche Erschwerung der geschuldeten Leistung kann einen wichtigen Grund für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0018811Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2017