Norm
ArbGerG §25 ARechtssatz
Bringt gegen ein Versäumungsurteil der Berufungswerber auf eine Klagsabweisung zielende - im arbeitsgerichtlichen Verfahren - zulässige Neuerungen vor, so gilt der auf Aufhebung gerichtete Berufungsantrag als Abänderungsantrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0041783Dokumentnummer
JJR_19760615_OGH0002_0040OB00045_7600000_001