RS OGH 1976/6/18 10Os183/75, 13Os135/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1976
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Norm

MRK Art8 Abs2 IV3a
StGG Art10a
StPO §149a
StPO §149b

Rechtssatz

Die Aufzeichnung des Inhalts eines zulässigerweise überwachten Fernmeldeverkehrs kann auch in einem gegen andere Personen als den ursprünglich Verdächtigen erst nachträglich eingeleiteten Strafverfahren verwertet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0075389

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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