Norm
MRK Art8 Abs2 IV3aRechtssatz
Die Aufzeichnung des Inhalts eines zulässigerweise überwachten Fernmeldeverkehrs kann auch in einem gegen andere Personen als den ursprünglich Verdächtigen erst nachträglich eingeleiteten Strafverfahren verwertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0075389Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.10.2011