Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Der Rechtsanwalt kann dann, wenn die Ehe seiner Klienten aufgelöst wird, in Rechtssachen, die mit einer seinerzeitigen Vertretung im Zusammenhang stehen und zwischen den beiden früheren Klienten ausgetragen werden, die Vertretung eines Ehegatten gegen den anderen nicht übernehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055532Dokumentnummer
JJR_19760620_OGH0002_000BKD00006_7700000_001