RS OGH 1976/6/20 Bkd6/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1976
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Norm

DSt 1872 §2 B

Rechtssatz

Der Rechtsanwalt kann dann, wenn die Ehe seiner Klienten aufgelöst wird, in Rechtssachen, die mit einer seinerzeitigen Vertretung im Zusammenhang stehen und zwischen den beiden früheren Klienten ausgetragen werden, die Vertretung eines Ehegatten gegen den anderen nicht übernehmen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 6/77
    Entscheidungstext OGH 20.06.1976 Bkd 6/77
    Veröff: AnwBl 1978,400

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055532

Dokumentnummer

JJR_19760620_OGH0002_000BKD00006_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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