RS OGH 1976/6/24 7Ob555/76, 5Ob180/17g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1976
beobachten
merken

Norm

ABGB §1020

Rechtssatz

Widerruf einer unkündbaren Vollmacht, wenn der Machthaber gegen die ihm obliegenden Treueverpflichtungen verstoßen oder ein Verhalten gesetzt hat, welches begründete Zweifel erregen kann, daß er seiner Treuepflicht nachgekommen ist und ihr in Zukunft nachkommen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019844

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten