Norm
ABGB §1020Rechtssatz
Widerruf einer unkündbaren Vollmacht, wenn der Machthaber gegen die ihm obliegenden Treueverpflichtungen verstoßen oder ein Verhalten gesetzt hat, welches begründete Zweifel erregen kann, daß er seiner Treuepflicht nachgekommen ist und ihr in Zukunft nachkommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019844Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2018