Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Je mehr bei den Parteien das Bewusstsein von der Unsicherheit der Rechtslage hervortritt, umso eher ist ein konstitutives Anerkenntnis anzunehmen. Im Zweifel wird man aber einer derartigen Erklärung die weniger weitgehende Wirkung des Geständnisses zuschreiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032522Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021