Norm
VBG §49Rechtssatz
§ 49 Abs 1 VBG ist vor allem auf die Aneinanderreihung mehrerer auf jeweils eine Unterrichtsperiode abgeschlossener, immer nur durch die Schulferien getrennter Vertragslehrer-Dienstverhältnisse des Entlohnungsschemas II L abgestellt und bewirkt, daß Dienstverhältnisse dieser Art - einschließlich der dazwischen liegenden Schulferien - für die Bemessung der Abfertigung nach § 35 Abs 4 VBG zusammengerechnet werden, ohne daß die Befristung der einzelnen Dienstverhältnisse dem Abfertigungsanspruch im Sinne des § 35 Abs 2 Z 1 VBG im Wege stünde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081627Dokumentnummer
JJR_19760628_OGH0002_0040OB00036_7600000_002