RS OGH 1976/6/28 4Ob36/76

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Veröffentlicht am 28.06.1976
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Norm

VBG §49

Rechtssatz

§ 49 Abs 1 VBG ist vor allem auf die Aneinanderreihung mehrerer auf jeweils eine Unterrichtsperiode abgeschlossener, immer nur durch die Schulferien getrennter Vertragslehrer-Dienstverhältnisse des Entlohnungsschemas II L abgestellt und bewirkt, daß Dienstverhältnisse dieser Art - einschließlich der dazwischen liegenden Schulferien - für die Bemessung der Abfertigung nach § 35 Abs 4 VBG zusammengerechnet werden, ohne daß die Befristung der einzelnen Dienstverhältnisse dem Abfertigungsanspruch im Sinne des § 35 Abs 2 Z 1 VBG im Wege stünde.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 36/76
    Entscheidungstext OGH 28.06.1976 4 Ob 36/76

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081627

Dokumentnummer

JJR_19760628_OGH0002_0040OB00036_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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