Norm
VBG §35 Abs4Rechtssatz
Die Zusammenrechnung mehrerer auf ganze Unterrichtsperioden eingegangener Dienstverhältnisse einschließlich der dazwischen liegenden Schulferien hat auch dann zu erfolgen, wenn auf ein zunächst dem Entlohnungsschema II L unterliegendes Dienstverhältnis mit dem Beginn einer neuen Unterrichtsperiode ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis nach dem Entlohnungsschema I L folgt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081631Dokumentnummer
JJR_19760628_OGH0002_0040OB00036_7600000_003