Norm
ABGB §888Rechtssatz
Erfolgt in einem Exekutionstitel die Verurteilung mehrerer Verpflichteter nicht ausdrücklich zur ungeteilten Hand, so kann gegen den einzelnen Verpflichteten nur zur Hereinbringung des auf ihn entfallenden Kopfteiles Exekution geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000451Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2021