RS OGH 1976/6/30 1Ob636/76, 2Ob611/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1976
beobachten
merken

Norm

Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art1
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art17
ZPO §232
ZPO §233

Rechtssatz

Ein vor einem ausländischen Gericht über einen Anspruch anhängiges Verfahren steht der Rechtsverfolgung im Inland dann entgegen, wenn das ausländische Urteil im Inland vollstreckt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039252

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten