Norm
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art1Rechtssatz
Ein vor einem ausländischen Gericht über einen Anspruch anhängiges Verfahren steht der Rechtsverfolgung im Inland dann entgegen, wenn das ausländische Urteil im Inland vollstreckt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039252Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008