Norm
ABGB §151Rechtssatz
Das Pflegschaftsgericht darf einem beschränkt entmündigten die selbständige Einbringung einer Lohnklage nur dann untersagen, wenn durch eine zu erwartende Belastung des beschränkt Entmündigten mit Prozeßkosten aus einem voraussichtlich aussichtslosen Prozeß die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0048071Dokumentnummer
JJR_19760630_OGH0002_0010OB00647_7600000_002