RS OGH 1976/6/30 1Ob647/76

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Veröffentlicht am 30.06.1976
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Norm

ABGB §151
ABGB §233 C
ABGB §244
ZPO §2

Rechtssatz

Das Pflegschaftsgericht darf einem beschränkt entmündigten die selbständige Einbringung einer Lohnklage nur dann untersagen, wenn durch eine zu erwartende Belastung des beschränkt Entmündigten mit Prozeßkosten aus einem voraussichtlich aussichtslosen Prozeß die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0048071

Dokumentnummer

JJR_19760630_OGH0002_0010OB00647_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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