Norm
AußStrG §9 B1Rechtssatz
Untersagt das Pflegschaftsgericht einem beschränkt Entmündigten die selbständige Prozeßführung über einen Anspruch, der sein Einkommen aus eigenem Erwerb betrifft, steht dem beschränkt Entmündigten ein selbständiges Rekursrecht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0006140Dokumentnummer
JJR_19760630_OGH0002_0010OB00647_7600000_001