RS OGH 1976/6/30 1Ob647/76, 5Ob559/94

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Veröffentlicht am 30.06.1976
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Norm

AußStrG §9 B1
AußStrG §9 F

Rechtssatz

Untersagt das Pflegschaftsgericht einem beschränkt Entmündigten die selbständige Prozeßführung über einen Anspruch, der sein Einkommen aus eigenem Erwerb betrifft, steht dem beschränkt Entmündigten ein selbständiges Rekursrecht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0006140

Dokumentnummer

JJR_19760630_OGH0002_0010OB00647_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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