Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Vereinbarungen, die eine Lohnzahlung während der Betriebsferien in solchen Fällen ausschließen, setzen voraus, daß zuvor die beiderseitigen Interessen gehörig abgewogen werden.
Schlagworte
*D*, Interessenabwägung, Abwägung, Angestellte, Gehalt, Entgelt, Fortzahlung, Zahlung, Ferien, Ausschluß, UrlaubsentgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104470Dokumentnummer
JJR_19760630_AUSL000_005AZR00246_7500000_001