Norm
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art17Rechtssatz
Sowohl nach deutschem als auch nach österreichischem Prozeßrecht erstreckt sich die Wirkung der Streitanhängigkeit auch auf Einzelrechtsnachfolger.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039274Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008