Norm
GmbHG §89 Abs3Rechtssatz
Ist infolge der Uneinigkeit der Liquidatoren eine ordnungsgemäße Beendigung der Abwicklung ohne Nachteil des antragstellenden Gesellschafters nicht gewährleistet, liegt ein wichtiger Grund zur Abberufung der bisherigen Liquidatoren und ihrer Ersetzung durch einen neuen Abwickler vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0060068Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.04.2021