Norm
StPO §16 ARechtssatz
Gegen den Beschluß des OLG, wonach die Untersuchungshaft bis auf ein Jahr ausgedehnt werden darf, ist eine Beschwerde unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096621Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008