RS OGH 1976/7/5 Bkd6/76

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Veröffentlicht am 05.07.1976
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Norm

DSt 1872 §2 B

Rechtssatz

Der Rechtsanwalt der Wohnungseigentumsverträge verfaßt und von den Wohnungseigentumswerbern bevollmächtigt wurde alles zu veranlassen, was zur Begründung des Wohnungseigentumes notwendig und nützlich ist, begeht eine "Doppelvertretung" wenn er die Baufirma in Prozessen gegen diese Wohnungseigentümer vertritt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 6/76
    Entscheidungstext OGH 05.07.1976 Bkd 6/76
    Veröff: AnwBl 1977,25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055561

Dokumentnummer

JJR_19760705_OGH0002_000BKD00006_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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