Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Der Rechtsanwalt der Wohnungseigentumsverträge verfaßt und von den Wohnungseigentumswerbern bevollmächtigt wurde alles zu veranlassen, was zur Begründung des Wohnungseigentumes notwendig und nützlich ist, begeht eine "Doppelvertretung" wenn er die Baufirma in Prozessen gegen diese Wohnungseigentümer vertritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055561Dokumentnummer
JJR_19760705_OGH0002_000BKD00006_7600000_001