RS OGH 1976/7/5 Bkd11/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1976
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Norm

DSt 1872 §2 C4
RAO §11 Abs2

Rechtssatz

Das Vollmachtsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten hat sich auf ein persönliches Vertrauensverhältnis zu gründen. Wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn eine Interessenkollision bei Vertretung mehrer Klienten zu befürchten ist, dann ist der Rechtsanwalt verpflichtet, das Vollmachtsverhältnis zu beenden.

Entscheidungstexte

  • Bkd 11/75
    Entscheidungstext OGH 05.07.1976 Bkd 11/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055793

Dokumentnummer

JJR_19760705_OGH0002_000BKD00011_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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