Norm
ABGB §862Rechtssatz
Ein Offert erlischt, wenn es der Empfänger ablehnt oder nur unter Einschränkungen annimmt; der Empfänger kann auf den abgelehnten Antrag nicht mehr zurückgreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2020