Norm
ABGB §904 IRechtssatz
Eine Kaufpreisforderung ist nicht fällig, wenn die Fälligkeit ausdrücklich von der Legung einer ordnungsgemässen Rechnung abhängig gemacht wurde, jedoch nur eine als "Proforma - Rechnung" bezeichnete Rechnung ausgestellt wird; diese ist kein nach dem Abgaberecht geeigneter Beleg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0017565Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0050OB00632_7600000_001