RS OGH 1976/7/13 4Ob555/76 (4Ob556/76)

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Veröffentlicht am 13.07.1976
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Norm

AußStrG §138

Rechtssatz

Für die Gläubigereigenschaft im Sinn des § 138 AußStrG reicht es nicht aus, daß ein an sich für ihre Begründung geeigneter Anspruch irgendeinmal behauptet wird. Es ist vielmehr erforderlich, daß dieser Anspruch auch entsprechend weiterverfolgt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 555/76
    Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 555/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008132

Dokumentnummer

JJR_19760713_OGH0002_0040OB00555_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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