RS OGH 1976/7/14 9Os67/76, 10Os155/82, 8ObA33/97d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1976
beobachten
merken

Norm

StGB §133 F
StGB §134

Rechtssatz

Veruntreuung und Unterschlagung unterscheiden sich (im wesentlichen) nur durch die Art, wie der Gewahrsam an dem den Gegenstand der deliktischen Handlung bildenden Gut erlangt wurde ("durch Anvertrauen" bzw "auf andere Weise") nicht aber darin, wenn der Entschluß dieses Gut vorzuenthalten, gefaßt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094591

Dokumentnummer

JJR_19760714_OGH0002_0090OS00067_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten