TE Vfgh Beschluss 1999/12/10 B1631/98

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Veröffentlicht am 10.12.1999
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §88

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens betreffend die Versagung einer Niederlassungsbewilligung für den minderjährigen Beschwerdeführer nach Wegfall der Beschwer aufgrund Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an den Vater des Beschwerdeführers auf den letztgenannten; kein Kostenzuspruch

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Begründung:

I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. Juli 1998 wurde der Antrag des durch seinen Vater vertretenen mj. Beschwerdeführers auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde nach Art144 B-VG.

II. 1. In der Folge verlieh die Oberösterreichische Landesregierung mit Bescheid vom 9. September 1999 dem Vater des Beschwerdeführers die österreichische Staatsbürgerschaft und erstreckte diese Verleihung auch auf den Beschwerdeführer. Im Bereich des verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens führt dies dazu, daß der Beschwerdeführer durch den angefochtenen, ihn in seiner damaligen Rechtsstellung als Fremden betreffenden Bescheid nicht mehr beschwert ist. Das Verfahren über die vorliegende Beschwerde war daher einzustellen.

2. Kosten waren nicht zuzusprechen, da §88 VerfGG für den Fall der Einstellung des Verfahrens einen Kostenersatz an den Beschwerdeführer nur dann vorsieht, wenn dieser von einer Partei klaglos gestellt wurde, was hier aber nicht zutrifft (vgl. zB. VfSlg. 12254/1990).

III. Dieser Beschluß wurde gemäß §19 Abs3 Z3 VerfGG ohne vorangegangene Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung gefaßt.

Schlagworte

Fremdenrecht, VfGH / Legitimation, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B1631.1998

Dokumentnummer

JFT_10008790_98B01631_2_00
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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