Norm
StPO §281 Abs1 Z4 ARechtssatz
Formelle Voraussetzung zur Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes ist, dass der abgewiesene Beweisantrag und das diesbezüglich spätere Beschwerdevorbringen auch zum Beweisthema konform gehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0099163Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016