Norm
StGB §9Rechtssatz
Beim erwachsenen und schuldfähigen Täter ist die Verbotskenntnis in der Regel zu vermuten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089741Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013