Norm
ArbVG §105Rechtssatz
Ob häufige Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers die Kündigung sozial rechtfertigen, läßt sich nicht generell und schematisch, sondern nur nach eingehender Abwägung der betroffenen Belange des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung des Arbeitsplatzes beurteilen.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104438Dokumentnummer
JJR_19760819_AUSL000_003AZR00512_7500000_001