Norm
StGB §94 Abs3Rechtssatz
Das Interesse an der Abwendung einer für das Leben und die Gesundheit eines anderen bestehenden Gefahr wird durch das Interesse an der Abwendung eigener strafrechtlicher Verfolgung (hier wegen Vergehens nach § 9 Abs 1 Z 1 SGG) nicht unbedingt überwogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093522Dokumentnummer
JJR_19760824_OGH0002_0100OS00049_7600000_007